Der Beschuldigte trug eine Hirnerschütterung, diverse Schürfwunden, Nasenbluten und eine Nasenbeinfraktur davon, welche operiert werden musste (pag. 81 ff., 92 f.). Hintergrund der Auseinandersetzung war ein offenbar schon seit längerer Zeit angespanntes Verhältnis zwischen der Familie des Beschuldigten und dem Hauswart, F.________. Am bzw. unmittelbar vor dem besagten 10. September 2012 kam es zwischen dem Beschuldigten und dem Hauswart zu einem Streit über die Benutzung der Waschküche (vgl. Anzeigerapport pag. 8 f. und u.a. Aussagen Beschuldigter, pag. 175 Z. 45 ff. und pag. 182 Z. 108 f.).