7. Raufhandel 7.1 Vorwurf gemäss Anklage Dem Beschuldigten wird gemäss dem als Anklageschrift geltenden (Art. 356 Abs. 1 StPO) Strafbefehl vom 27. Januar 2014 vorgeworfen, er habe sich am 10. September 2012 in S.________ zusammen mit B.________, C.________ und D.________ an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt, welche die Körperverletzung eines Beteiligten, nämlich seiner selbst, zur Folge gehabt habe. Der Beschuldigte habe mit der Faust gegen die Brust von C.________ gestossen bzw. C.________ und der Beschuldigte hätten sich gegenseitig mit der Faust gegen die Brust gestossen. Nachdem B.__