2. Folgende Gegenstände sind dem Beschuldigten nach Rechtskraft dieses Urteils auszuhändigen: 1 Mobiltelefon Samsung mit Sim-Karte Lyca 1 Mobiltelefon Samsung mit Sim-Karte Lyca 1 I-Phone 6 1 Mobiltelefon LG ohne Sim-Karte 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA- ProfilG).