Mobiltelefone sind jedoch ohne weiteres ersetzbar, weswegen eine Einziehung keine Reduktion der Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu bewirken vermag. Die folgenden Gegenstände sind dem Beschuldigten daher nach Rechtskraft dieses Urteils auszuhändigen: - 1 Mobiltelefon Samsung mit Sim-Karte Lyca - 1 Mobiltelefon Samsung mit Sim-Karte Lyca - 1 I-Phone 6 - 1 Mobiltelefon LG ohne Sim-Karte 26. Übrige Verfügungen Der Beschuldigte geht zurück in den Strafvollzug.