Er hat im Strafverfahren zu keinem Zeitpunkt Einsicht oder Reue gezeigt und ist nicht in ein stabiles familiäres oder berufliches Umfeld eingebettet. Kommt hinzu, dass der Beschuldigte regelmässig Kokain konsumiert, weswegen bereits im Jahr 2009/2010 ein Klinikaufenthalt erforderlich wurde. Dem Beschuldigten muss deshalb eine schlechte Legalprognose gestellt werden. Die Freiheitsstrafe von 30 Monaten ist zu vollziehen. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 412 Tagen (30. September 2015 – 14. November 2016) werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet.