Auch die fehlende Reue oder Einsicht ist neutral zu werten. Gemäss Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg gibt das Verhalten des Beschuldigten zu keinen Bemerkungen Anlass (pag. 1514 f.). Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit sowie der obigen Erwägungen erachtet die Kammer eine Straferhöhung um 6 Monate als angezeigt. Der Beschuldigte ist damit insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verurteilen.