25 2014 wurde der Beschuldigte zudem erneut einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt (pag. 1518). Der Beschuldigte ist damit kurz nach seiner Verurteilung erneut straffällig geworden, was sich deutlich straferhöhend auszuwirken hat. Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist. Auch die fehlende Reue oder Einsicht ist neutral zu werten.