Das geschützte Rechtsgut wurde vorliegend lediglich leicht verletzt. Der Beschuldigte hat den Zugriff auf Vermögenswerte im Umfang von CHF 2‘200.00 vereitelt, indem er diese Summe ins Ausland transferieren liess. 19.2 Tatkomponenten – Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Er unterstützte mit den finanziellen Mitteln seine Familienmitglieder in Spanien und der Dominikanischen Republik und handelte damit nicht aus egoistischen Beweggründen. Unter Berücksichtigung des leichten Tatverschuldens erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten als verschuldensangemessen.