22 menge von 105,71 Gramm 9,64% oder 10,19 Gramm in Abzug zu bringen. Die auf Erwerb, Lagerung und Besitz entfallende reine Menge Kokain betrug somit 95,52 Gramm. Bei einer Gesamtmenge von 110,37 Gramm reinem Kokain ist die mengenmässige Qualifikation damit offensichtlich gegeben. Hingegen gelangt die Kammer bezüglich der gewerbsmässigen Qualifikation zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz. Diese stützt sich auf die Überweisungen ins Ausland, bei denen sie davon ausging, dass diese mehrheitlich aus dem Drogenhandel stammen würden.