Aber auch bei den übrigen Transaktionen kann nach Ansicht der Kammer nicht als erwiesen erachtet werden, dass die Gelder aus dem Drogenhandel stammen. Erwiesen ist gemäss obigem Beweisergebnis der Verkauf von total 55 Gramm Kokain zu einem Marktwert von 40-45 Franken pro Gramm. Somit ist lediglich für den Betrag von CHF 2'200.00 der Beweis erbracht, dass er aus dem Drogenhandel stammt. Aus welcher Quelle die weiteren ins Ausland überwiesenen Gelder stammen, ist angesichts dessen, dass der Beschuldigte über keine Erwerbstätigkeit verfügte und in der Schweiz seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten musste, unklar.