20 (Firma) ins Ausland ausführte bzw. ausführen liess. Bezüglich der dem Beschuldigten im Detail vorgeworfenen Handlungen wird auf die Anklageschrift verwiesen (pag. 1147 ff.). 14.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte die genannten Transaktionen vornahm bzw. ausführen liess. Bestritten ist hingegen, woher die finanziellen Mittel stammen bzw. ob es sich bei den überwiesenen Geldbeträgen aus dem Erlös aus Drogengeschäften handelt. 14.3 Objektive und subjektive Beweismittel