14. Sachverhalt und Beweiswürdigung bezüglich des Vorwurfs der Geldwäscherei 14.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Zeit von ca. 28. März 2014 bis 30. September 2015 in Bern und evtl. anderswo bezüglich eines Totalbetrags von CHF 25‘783.06 Geldwäscherei, schwerer Fall, begangen zu haben. So habe er den Zugriff der Behörden auf die mindestens teileweise mit dem gewerbsmässigen Drogenhandelt erzielten finanziellen Mittel vereiteln wollen, indem er die in der Anklageschrift genannten Geldtransaktionen über M.________