Zusammengefasst ist damit davon auszugehen, dass der Beschuldigte insgesamt eine Menge von 209 Gramm Kokaingemisch zum Weiterverkauf erworben und in seiner Wohnung gelagert hatte. Der Rest der sichergestellten Menge des Kokaingemisches war hingegen für den Eigenkonsum bestimmt. 13.5.3 Beweiswürdigung bezüglich des Reinheitsgrads Das sichergestellte Kokaingemisch wurde untersucht. Die vier Proben wiesen einen Reinheitsgehalt von 50% (81 Gramm), 31% (95 Gramm), 67% (51 Gramm) und 37% (4,3 Gramm) auf (pag. 435). Darauf ist ohne weiteres abzustellen.