Diese aufgezeigten Widersprüchlichkeiten in den Angaben zum eigenen Konsum sprechen dagegen, dass der Beschuldigte ein schwerabhängiger Konsument war, welcher eine erhebliche Menge der Droge zum Eigenkonsum lagern und damit verfügbar halten wollte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bezüglich seines Konsums bewusst falsche und übertriebene Angaben machte, um die grosse Menge Kokain, welche sich bei ihm befand, zu rechtfertigen und den wahren Erwerbszweck der Droge zu verschleiern. Es steht fest, dass der Beschuldigte regelmässig Kokain konsumiert hatte.