18 regelmässigen» Kokainkonsum des Beschuldigten auszugehen (pag. 463). Dies präzisierte der Gutachter auf Nachfrage dahingehend, dass von einem Konsum 2-3 Mal pro Woche auszugehen sei. Gemäss dem Gutachter Prof. Dr. L.________ seien Menschen, die 1 Gramm Kokaingemisch pro Tag konsumierten schwerstabhängig und würden extreme Abhängigkeitssymptome zeigen (pag. 464). Der Beschuldigte machte denn auf Vorhalt auch geltend, er habe während der Untersuchungshaft sehr wohl unter Entzugserscheinungen gelitten.