Widersprüchlich sind seine Aussagen weiter auch deshalb, weil der Beschuldigte einerseits aussagte, manchmal würden die Drogen wirken, manchmal nicht (pag. 93), um nur kurz darauf zu behaupten, egal welche Qualität er konsumiere, es wirke immer genau gleich (pag. 94). - Auch die vorhandenen objektiven Beweismittel belegen zwar regelmässigen Kokainkonsum, jedoch nicht in dem vom Beschuldigten bzw. von der Verteidigung angeführten Ausmass. Die Staatsanwaltschaft liess eine Haarprobe des Beschuldigten auswerten. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) hält zur Auswertung dieser Haarprobe fest, es sei von einem «mehrfachen bis