272 f., S. 33 f. der Entscheidbegründung). In der ersten Einvernahme vom 30. September 2015 gab der Beschuldigte an, er habe die Drogen in der Nähe des Bahnhofs Bern für CHF 4'000.00 gekauft (pag. 75). In der Einvernahme vom 28. Oktober 2015 bestätigte er diese Angabe und ergänzte, der Verkäufer habe eine dunklere Hautfarbe gehabt als er selber. Er habe mit diesem kaum Kontakt gehabt und nur einmal bei diesem gekauft. An die genaue Menge erinnere er sich nicht. Es seien sicher mehr als 100 Gramm gewesen, der Preis habe Euro 4'000.00 betragen (pag. 95).