C.________ hatte am 1. Mai 2015 jedoch ausgesagt, er sei 18 Mal in Kontakt mit der Gruppe gestanden, habe aber nur 10-mal Kokain bezogen, entweder bei A.________, dem Transsexuellen oder anderen Unbekannten (vgl. pag. 222: «J'estime que sur ces 18 contacts, il y a eu 10 fois où j'ai obtenu de la cocaïne...Les transactions se sont passées avec A.________, le transexuel, ou un autre inconnu»). Damit kann festgehalten werden, dass C.________ zu keinem Zeitpunkt angab, 10 Mal beim Beschuldigten Kokain gekauft zu haben. Vielmehr enthalten die 10 Treffen auch Bezüge bei anderen unbekannten Verkäufern. Bezüglich der Anzahl