Der protokollierte Vorhalt der Staatsanwältin lautete wie folgt: «Bei Ihrer Einvernahme vom 1. Mai 2015 haben Sie auf Vorhalt der Telefonüberwachung und dem Vorhalt, dass Sie gemäss Telefonstandort 18 Mal in Bern beim Wankdorf oder beim Burger King gewesen seien ausgesagt, dass sie nur bei etwa 10 von diesen 18 Kontakten Kokain von A.________, alias A.________, bezogen hätten und dass Sie schätzen zwischen Sommer 2014 und dem 9. April 2015 total etwa 75 Gramm Kokain bezogen zu haben». C.________ hatte am 1. Mai 2015 jedoch ausgesagt, er sei 18 Mal in Kontakt mit der Gruppe gestanden, habe aber nur 10-mal Kokain bezogen, entweder bei A.______