_ sagte anlässlich dieser Einvernahme zu Beginn aus, dass er das vom Beschuldigten erworbene Kokain jeweils auf rund das Doppelte gestreckt habe. Bezüglich des Zeitraums räumte er ein, bereits zwischen Sommer 2014 und 9. April 2015 insgesamt 10 Mal in Bern Drogen bezogen haben, total ca. 75 Gramm (2x15g, 1x10g, 7x5g; pag. 222). Die Transaktionen hätten mit «A.________», einem Transsexuellen oder mit einem weiteren Unbekannten stattgefunden (pag. 222). - Einvernahme vom 15. Januar 2016: C.________ bestätigte, dass die 15 Gramm, die er am 9. April 2015 gekauft habe, Teil der Gesamtmenge von 75 Gramm seien (pag. 238).