Er bestätigte die tags zuvor genannte Menge von 5 bis 10 Gramm pro Kauf, lediglich am Tag der Anhaltung habe er eine grössere Menge gekauft (pag. 193). Auch in dieser Einvernahme finden sich noch keine Angaben dazu, wann der erste Drogenkauf beim Beschuldigten stattgefunden hatte. - Einvernahme vom 15. April 2015: Nachdem C.________ «A.________» auf einem Foto als den Beschuldigten identifiziert hatte, sagte er aus, er habe diese Person dreimal für Drogengeschäfte getroffen. Einmal sei zusätzlich eine weitere Person anwesend gewesen, bei der er nicht gewusst habe, ob es sich um eine Frau oder einen Mann gehandelt habe.