Insofern sind in seinen Aussagen keine Aggravierungstendenzen auszumachen. - Einvernahme vom 10. April 2015: Anlässlich dieser Einvernahme gab C.________ an, er sei nicht mehr als drei bis fünf Mal nach Bern gereist, um Drogen zu kaufen. Er habe vorgängig immer die gleiche Telefonnummer angerufen, manchmal habe ihm «A.________» die Drogen verkauft, manchmal jemand anderes (pag. 192). Er bestätigte die tags zuvor genannte Menge von 5 bis 10 Gramm pro Kauf, lediglich am Tag der Anhaltung habe er eine grössere Menge gekauft (pag.