10 sichtspunkt erachtet die Kammer die Erklärung von C.________, wonach es bei einem ihm vorgehaltenen Gespräch um Schulden aus den Veräusserungen des Kokains gegangen sei, als überzeugend und insgesamt glaubhaft (vgl. pag. 223). - Die Verteidigung macht geltend, die Aussagen von C.________ seien nicht glaubhaft. Zwar belaste er sich mit seinen Angaben durchaus selbst, hingegen habe der anwaltlich vertretene C.________ damit rechnen müssen, dass seine Tätigkeit als Dealer auffliegen würde.