Unter anderem enthielten diese kurzen Telefongespräche auch Angaben von Zahlen, ohne jedoch weiteren Sinn zu ergeben (vgl. pag. 120). Wäre es dabei – wie vom Beschuldigten geltend gemacht – tatsächlich um Schulden aus der Organisation einer Party gegangen, wäre nach Ansicht der Kammer zu erwarten, dass dies auch explizit zur Sprache gekommen wäre. Hingegen weisen die kurzen und inhaltlich knappen Telefongespräche deutlich darauf hin, dass der wahre Inhalt bzw. Anlass der Gespräche nicht offen gelegt werden sollte. Unter diesem Ge-