9. Zum Antrag, es seien die amtlichen Verteidiger des Beschuldigten in den Verfahren .________ und .________ einzuvernehmen Die Akten der beiden erwähnten Strafverfahren liegen den amtlichen Akten des vorliegenden Strafverfahrens bei. Inwiefern eine zusätzliche Befragung der damaligen amtlichen Verteidiger für das vorliegende Strafverfahren relevant sein sollte, wird nicht dargelegt und ist nicht ersichtlich.