5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit seiner Berufungserklärung vom 28. September 2016 reichte Rechtsanwalt B.________ dem Gericht Kopien des Dominikanischen Reisepasses des Beschuldigten ein (pag. 1380 ff.). Weiter beantragte er die Einholung eines Berichts bei G.________ bzw. eventualiter die Durchführung einer Einvernahme mit demselben, die Edition der Akten des Strafverfahrens gegen H.________ sowie die Edition der Akten .________ des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten (pag. 1376 ff.).