1.3 die Einziehung zur Vernichtung der sichergestellten 231 g Kokaingemisch und der Digitalwaage verfügt worden ist. 2 Der Beschuldigte sei wie in erster Instanz schuldig zu erklären wegen 2.1 Geldwäscherei, schwerer Fall, begangen durch insgesamt 36 Überweisungen von Geld im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 25783.24 von Bern nach der Dominikanischen Republik, Spanien und Italien; 2.2 Widerhandlungen gegen das BetmG, mengen- und gewerbsmässig qualifiziert begangen in der Zeit von ca. März 2014 bis zum 30.09.2015 in Bern und ev. anderswo durch