Mit Entscheid vom 23. November 2016 wies das Obergericht des Kantons Bern das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab und bestätigte das amtliche Mandat von Rechtsanwalt B.________. Gleichzeitig wurde der Beschuldigte aufgefordert, anzuzeigen, ob er einen Wahlverteidiger mit seiner Verteidigung beauftragen möchte (pag. 1442 ff.). Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte in der Folge nicht nach. 4. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte und begründete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1526 f.): 1. A.________ sei freizusprechen: