__ namens des Beschuldigten die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bezüglich der Schuldsprüche wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei, bezüglich der Freiheitsstrafe und Geldstrafe sowie bezüglich der Kostenfolgen. Vom Vorwurf der Geldwäscherei sowie der Qualifikation der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz forderte Rechtsanwalt B.________ unter Beantragung einer Genugtuung einen Freispruch. Hingegen verlangte er einen Schuldspruch wegen Kaufs, Besitzes und Lagerns einer unbekannten Menge an Kokaingemisch.