2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________ am 25. Juli 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1234). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung erklärte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bezüglich der Schuldsprüche wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei, bezüglich der Freiheitsstrafe und Geldstrafe sowie bezüglich der Kostenfolgen.