650.00. Schliesslich befand das Gericht auch über die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten sowie über das DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten. Im Widerrufsverfahren wurde der dem Beschuldigten am 30. Oktober 2013 für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen und die dafür entstandenen Kosten dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt (pag. 1216 ff.).