Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien sowie vier Mobiltelefone wurden zu Vernichtung bzw. Verwertung eingezogen, ebenso ein für die Deckung der Verfahrenskosten beschlagnahmter Geldbetrag von CHF 650.00. Schliesslich befand das Gericht auch über die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten sowie über das DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten.