Weiter sprach das Kollegialgericht den Beschuldigten auch der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbekannten Menge an Kokaingemisch schuldig, und verurteilt ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage). Der Beschuldigte hatte weiter die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 39‘218.00 zu tragen. Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien sowie vier Mobiltelefone wurden zu Vernichtung bzw. Verwertung eingezogen, ebenso ein für die Deckung der Verfahrenskosten beschlagnahmter Geldbetrag von CHF