und mindestens 5 Gramm Kokaingemisch (beides Reinheitsgrad ca. 30 %) an D.________ schuldig, und verurteilte ihn hierfür unter Anrechnung der ausgestandenen Haft zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1‘800.00. Weiter sprach das Kollegialgericht den Beschuldigten auch der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbekannten Menge an Kokaingemisch schuldig, und verurteilt ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage).