_ bei der M.________ AG, lautend auf A.________. Nach Abschluss des Verfahrens wird die L.________ AG gerichtlich angewiesen, der Straf- und Zivilklägerin ab dem Konto Nr. .________ resp. dem Depot Nr. .________ einen Betrag von EUR 688‘000.00 (Kursdatum der Anweisung) zu überweisen. Sollte der Saldo dieser Konten nicht ausreichen, um die Ersatzforderung vollumfänglich zu decken, wird auch die M.________ AG angewiesen, ab dem bei ihr geführten Aktionärssparkonto Nr. .________, den offenen Restbetrag der Straf- und Zivilklägerin zu überweisen.