1. Sämtliche beschlagnahmten und sich noch bei den Akten befindlichen Unterlagen, darunter der «Dell Laptop T 7570» (Nr. 4001 des Verzeichnisses der sichergestellten Gegenstände), werden A.________ nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. 2. Die Ersatzforderung des Kantons Bern gegenüber A.________ für nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, die der Einziehung unterlagen, wird auf EUR 688‘000.00 festgesetzt (Art. 71 StGB) und vollumfänglich der Privatklägerin zugesprochen (Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB).