1. Zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 61 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 40‘885.95. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 10‘000.00. 4. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 40‘000.00 an die Europäische Union für deren Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.