59 Aktionärssparkonto Nr. .________, den offenen Restbetrag der Straf- und Zivilklägerin zu überweisen. Sobald die Straf- und Zivilklägerin den Eingang der EUR 688‘000.00 gegenüber dem Gericht bestätigt hat, werden die eingangs erwähnten Kontosperren aufgehoben.