18. Allgemeine Voraussetzungen Mit Blick auf die allgemeinen Voraussetzungen der Zivilklage und die Aktivlegitimation der Privatklägerin, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. IV./A./1.2.1 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 550 ff.). Mit der Vorinstanz kann zudem festgestellt werden, dass sich die Privatklägerin im Sinne von Art. 118 Abs. 3 StPO rechtzeitig als Zivilklägerin statuierte.