18 450 ff.) verwiesen werden. Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht leben der Beschuldigte und seine Ehefrau derzeit von einer AHV- Rente von CHF 2‘800.00 und einem Vermögen von ca. CHF 1‘000.000.00. Gemäss eigenen Angaben verfügt der Beschuldigte weiter über ein Liegenschaftsvermögen mit einem Steuerwert von CHF 700‘000.00. Darin befinden sich drei Wohnungen, die er vermietet (pag. 18 645). Anlässlich der oberinstanzlichen Parteibefragung ergänzte er, diese Zusatzeinkünfte würden sich auf CHF 3‘000.00 belaufen (pag. 18 702 Z. 32 ff.). Insgesamt ist das Einkommen des Beschuldigten damit markant zurückgegangen.