Intern gewährte er niemandem (vollen) Einblick in die Grundlagen der Abrechnungen gegenüber der EU. Er liess es im Einzelnen weder zu, dass die Buchhalterin die Abrechnungen tätigte, noch stellte er dem Treuhänder vollständige Unterlagen zur Verfügung, welche eine Verifizierung der geltend gemachten Kosten ermöglicht hätten. Bezeichnenderweise stellte er die fehlerhaften Personalkosten selber zusammen und entband den Treuhänder von einer Prüfung genau dieser Aufwände.