Zudem blieb er mit seinen Abrechnungen stets unter den vorgängig beantragten Subventionen, reichte die erforderlichen Formulare in formell korrekter und inhaltlich stimmiger Form ein und stellte so sicher, dass seitens der Privatklägerin keine Fragen bezüglich der Zusammenstellung seiner Kosten gestellt wurden. Intern gewährte er niemandem (vollen) Einblick in die Grundlagen der Abrechnungen gegenüber der EU.