b) Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Aufgrund seines Auftretens und seiner bereits auf mehrere Jahre zurückgehenden Forschungstätigkeit im Rahmen von Bundesprojekten genoss der Beschuldigte sowohl bei anderen Projektteilnehmern, als auch bei der EU selber einen erheblichen Vertrauensvorschuss. Zudem blieb er mit seinen Abrechnungen stets unter den vorgängig beantragten Subventionen, reichte die erforderlichen Formulare in formell korrekter und inhaltlich stimmiger Form ein und stellte so sicher, dass seitens der Privatklägerin keine Fragen bezüglich der Zusammenstellung seiner Kosten gestellt wurden.