O., S. 6 ff.). 17.2 Tatkomponenten K.____(-Projekt) 17.2.1 Objektive Tatkomponenten a) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes Obwohl beim strafrechtlichen Betrug neben dem Vermögen auch Treu und Glauben im Geschäftsverkehr geschützt wird (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 6B_220/2011 vom 24. Februar 2012 E. 2.6), kommt der Höhe des Deliktsbetrags bei der Beurteilung der Schwere des Delikts entscheidende Bedeutung zu. Der Deliktsbetrag im Projekt K.____ beträgt rund CHF 275‘000.00 und bewegt sich damit im Bereich der soeben diskutierten Referenzsachverhalte (Ziff. 17.1 hiervor).