b der Weisung). Auch in einer Masterarbeit der Universität Luzern vom 30. Juni 2011 (TANJA GRABER, Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsstrafrecht, abrufbar unter: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_Forensics/dok/Maste rarbeiten_MAS_3/Graber_Tanja.pdf, zuletzt besucht am 15. März 2018) wird in Anlehnung an die alte bernische Überweisungspraxis bei Vermögensdelikten und die Form der «Tabelle Hansjakob» bei einem Deliktsbetrag von CHF 300‘000.00 eine Freiheitsstrafe in der Grössenordnung von zwei Jahren vorgeschlagen (GRABER, a.a.O., S. 6 ff.).