49 liktsbetrag von mindestens CHF 300‘000.00 die Anklageerhebung an ein Kollegialgericht mit zwei Laienrichtern vorsieht, was einer zu beantragenden Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren entspricht (Ziff. 3.1 lit. b i.V.m. Ziff. 3.2 lit. b der Weisung).