17. Verschuldensangemessene Strafe mit Blick auf die einzelnen Projekte 17.1 Bedeutung des Deliktbetrags Um einen Ausgangspunkt für die Strafzumessung beim Betrug zu erhalten, hat die Kammer in der Vergangenheit etwa auf die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. November 2010 (Inkrafttreten 1. Januar 2011) «Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und Bezeichnung des Spruchkörpers bei der Anklageerhebung» zurückgegriffen, welche für Vermögensdelikte mit einem De-