Anders als bei dieser Ausgangslage zu erwarten wäre, forderte er seinen Revisor aber nicht zu einer eingehenden Prüfung der – vornehmlich aus der Zusammenstellung der geleisteten Projektstunden bestehenden – Unterlagen auf, sondern beschränkte seinen Prüfungsauftrag explizit auf den Nebenpunkt der Reise- und Materialspesen. Angesichts der massiven Abweichungen zwischen den effektiven und den vom Beschuldigten gegenüber der EK geltend gemachten Kosten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Differenzen einem Buchhalter aufgefallen wären und Fragen aufgeworfen hätten.