die nach BBW-Ansätzen berechneten Personalkosten geliefert, so der Beschuldigte weiter, und ihm gesagt, er solle die Reisekosten etc. [wohl: die weiteren Reise- und Materialspesen] dazuzählen. S.________ habe ihm vertraut und das «Audit Certificate» unterzeichnet (pag. 05 003 025 Z. 288-294). Für die Kammer ist der Versuch, die Verantwortung abzuschieben, angesichts des eigenen Verhaltens wenig überzeugend. Zu beachten ist zunächst, dass es der Beschuldigte selber war, der das «Audit Certificate» bei der EK einreichen und damit grundsätzlich ein erhebliches Interesse an dessen Korrektheit haben musste.