worfene Fehler basiere eigentlich auf dem unkritischen Handeln von S.________. Dieser habe die «Audit Certificates» jeweils unterzeichnet und damit die Korrektheit der darin enthaltenen Angaben bestätigt. Es wäre demnach auch seine Pflicht gewesen, sämtliche Vertragsunterlagen zu beschaffen, die ihm eine korrekte Prüfung ermöglicht hätten. Dies gelte umso mehr, als ihm die entsprechenden Dokumente aus einem anderen EU-Mandat mit der O.________ GmbH hätten bekannt sein müssen. Diese krasse Pflichtverletzung von S.________ nun nachträglich in ein bewusstes Vorenthalten des Beschuldigten umzudeuten, sei falsch (S. 19. der Plädoyernotizen;